Was ist ein Grenzgänger?
Ein Grenzgänger arbeitet und in einem anderen Land der Europäischen Union als dem Land, in dem er seinen Wohnsitz hat, und ist auch dort versichert. Er kehrt grundsätzlich täglich oder mindestens einmal pro Woche in sein Wohnsitzland zurück (temporäres Kriterium).
In diesem Fall ist sein zuständiges Land für die Gesundheitsversorgung das Land, in dem er arbeitet.
Die CNS ist für alle in Luxemburg erbrachten Leistungen zuständig auch für die Anspruchsberechtigten des Grenzgängers.
Es ist Ihr Arbeitgeber, der Sie innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Arbeitsaufnahme, bei der Gemeinsamen Zentralstelle der Sozialversicherung anmelden muss.
Dadurch erhalten Sie eine Sozialversicherungsnummer. Sie sind dann als Hauptversicherter versichert und können sich in Luxemburg behandeln lassen.
Welche Rechte haben Grenzgänger?
Grenzgänger genießen die gleichen Rechte im Bereich der Gesundheitsversorgung wie die Einwohner Luxemburgs. Um in Luxemburg Behandlungen zu erhalten, müssen Sie lediglich Ihre Sozialversicherungskarte (CNS) vorlegen. Der „Grenzgänger“-Patient wird wie ein Luxemburger Einwohner betreut und behandelt.
Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, ist ein Rezept eines ausländischen oder luxemburgischen Arztes erforderlich. Medizinisch-biologische Untersuchungen, die von der CNS abgedeckt werden, erfordern keine Vorauszahlungen (direkte Leistungsabrechnung).
Sie haben in Luxemburg Anspruch auf die gleichen
Gesundheitsleistungen wie ein Einwohner
Luxemburgs
Was ist mit der Familie?
Praktische Tipps zur Mitversicherung
Damit Sie Ihre Familienangehörigen je nach Ihrer familiären Situation mitversichern können, hier einige praktische Tipps:
Kontaktieren Sie die CNS unter der folgenden Nummer (+352) 27 571, um sie über den Antrag auf Mitgliedschaft eines oder mehrerer Mitglieder Ihrer Familie (Kind(er) und/oder Ehepartner oder Partner) als Mitversicherte zu informieren. Sie müssen ihnen Ihre familiäre Situation erläutern und ihnen Ihr Wohnsitzland mitteilen. Sie können Sie informieren und Ihnen sagen, welche Schritte Sie unternehmen müssen.
Abhängig von den von der CNS bereitgestellten Elementen müssen Sie die Krankenversicherung Ihres Wohnsitzlandes kontaktieren, um ihr mitzuteilen, welche Familienangehörigen Sie bei der CNS mitversichern möchten.
Die Krankenversicherung des Wohnorts übermittelt der CNS eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Familienangehörigen tatsächlich der dem luxemburgischen System angeschlossenen versicherten Person zugehörig sind. Sie wird auch die Mitgliedschaft in Luxemburg elektronisch beantragen. Die CNS kann dann nach Erhalt aller Elemente die Schritte zur Mitgliedschaft vornehmen.
Sie wird auch die Mitgliedschaft in Luxemburg elektronisch beantragen. Die CNS kann dann nach Erhalt aller Elemente die Schritte zur Mitgliedschaft vornehmen.
BIONEXT-PROBENAHMELEISTUNGEN
80 BIONEXT-Labore sind über ganz Luxemburg verteilt
Die meisten unserer Labore empfangen Sie täglich ab 6 Uhr und auch am Samstagmorgen.
Einige sind von Montag bis Freitag auch am Nachmittag geöffnet.
Wir kommen auch an Ihren Arbeitsplatz dank unseres pünktlichen und kostenlosen mobilen Service PICKEN DOHEEM
Verfügbar sowohl für Grenzarbeitnehmer als auch für Einwohner. Wir kommen zu Ihnen an Ihren Arbeitsplatz und bieten Ihnen diese Leistung ohne zusätzliche Kosten an.
LABOMOBILE
Aufnahme ohne Termin
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Die meisten unserer Krankenschwestern sprechen fließend Französisch, Englisch und Deutsch und können alle Ihre Fragen zu den Probenahmen und den damit verbundenen Verwaltungsdetails beantworten.